Häftlinge nach Paragraf 175a im Lagerkomplex Mauthausen-Gusen. Verschwiegene Biografien von Polen aus dem "Reichsgau Wartheland".
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Abstract
Die Lage von nicht heteronormativen Personen im „Reichsgau Wartheland“ zwischen 1940 und 1943 wird bis zu einem gewissen Grad durch zwei Aktenbestände aus den Gefängnissen in Rawicz and Wronki veranschaulicht. Die Dokumentation beider Sammlungen ist zwar unvollständig, aber unter den mehr als 500 Akten, die nicht vernichtet wurden, befinden sich Dokumente zu 35 Fällen von Personen, die wegen der Paragrafen 175 und 175a des Deutschen Strafgesetzbuches verurteilt worden waren. Die meisten von ihnen wurden, nachdem sie ihre Strafen in Schutzhaft abgebüßt hatten, in Konzentrationslager verbracht. Sie wurden in den Lagerkomplex Auschwitz-Birkenau-Monowitz, den Emslandlagerkomplex, in das KZ Bergen-Belsen oder das KZ Ravensbrück deportiert. Einige von ihnen wurden als Kriegsverbrecher erachtet, die vorübergehend in Isolation bleiben mussten. Vier von ihnen wurden in den KZ-Komplex Mauthausen-Gusen transportiert.
Die erforschten Biografien von Häftlingen des KZ-Komplexes Mauthausen-Gusen, die wegen der Paragrafen 175 und 175a verurteilt worden waren und in diesem Text behandelt werden, stellen lediglich einen Auftakt zu weiterer Recherche dar. Alle der hier gezeigten Fälle ereigneten sich zwischen 1940 und 1943 und betrafen ausschließlich polnische Staatsbürger. Der Prozess der Rekonstruktion ihrer Biografien bedeutet einerseits einen weiteren Schritt darin, die Geschichte von nicht heteronormativen Personen aus Mittelosteuropa, die keine deutsche Staatsbürgerschaft hatten und während des Zweiten Weltkriegs Verfolgung ausgesetzt waren, sichtbar zu machen. Andererseits stellt diese Arbeit einen Ausgangspunkt für weitere Forschung zum Zweck der Vervollständigung der Narrative der Opfer beider Paragrafen durch das Mauthausen-Gusen Memorial dar.